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DORMAGO

Noch keine Stallpflicht für Geflügel

15.11.2016 / 13:57 Uhr — Rhein-Kreis Neuss / bs

Rhein-Kreis Neuss.Für Geflügel in Risikoregionen in Nordrhein-Westfalen hat das NRW-Umweltministerium ab heute Stallpflicht angeordnet. Grund ist der Ausbruch des Vogelgrippe-Virus H5N8 in Norddeutschland und am Bodensee. Der Rhein-Kreis Neuss gehört nicht zu den Risikoregionen – also nicht zu den Gebieten mit starkem Vogelzug. Dennoch bittet das Kreisveterinäramt alle Geflügelhalter, eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

So sollte nach Einschätzung von Kreisveterinär Dr. Frank Schäfer Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel auf jeden Fall vermieden werden. Dazu empfiehlt der Experte: „Wer Hausgeflügel hält, sollte die Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht erreichbar sind. Außerdem sollte das Hausgeflügel kein Oberflächenwasser trinken, zu dem Wildvögel Zugang haben.“ Darüber hinaus sollten Futter und Einstreu für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Pressefotos